Der Sachverständige ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Spezialist mit überdurchschnittlichem Wissen oder Können auf einem eng definierten Spezialgebiet.
Nach eingehender Prüfung des Fachwissens, der persönlichen Eignung und dem Wissen, wie Gutachten erstellt werden müssen, ernennt unter anderem die Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Nur sie können Richter dabei unterstützen, zu einem fachlich richtigen Urteil zu gelangen.
Auch in außergerichtlichen Fällen können die Auftraggeber eines Gutachtens sicher sein, dass Mängel bzw. Schäden an Handwerklichen Leistungen neutral und unabhängig beurteiltwerden.
Damit dieses hohe Niveau gehalten werden kann, muss der Sachverständige alle 5 Jahre seine Sachkunde wieder unter Beweis stellen. Er wird nur dann wieder bestellt, wenn er auch seiner Pflicht, sich regelmäßig weiterzubilden, nachgekommen ist.
Ein Sachverständiger des Handwerks kann eine unabhängige fachliche Beratung durchführen und sich gutachterlich äußern zu:
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger kann er darüber hinaus:
Im öffentlichen wie im privaten Bereich stellt der Sachverständige Tatsachen aufgrund seines fachlichen Wissens fest, beurteilt nach seiner Erfahrung und Sachkunde den Sachverhalt und nimmt Stellung. Rechtliche Fragen kann und wird er nicht beantworten.